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Stadtrat Thun stimmt klar für Chancengleichheit und Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen

Aus der Fraktion

Die SP Thun setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in unserer Gemeinde ein. In einer kürzlich abgehaltenen Stadtratssitzung wurde ein wichtiges Postulat diskutiert, das sich diesem Anliegen widmet.

Das Postulat "Chancengleichheit und Teilhabe für gehörlose und hörbehinderte Menschen" wurde von Mitgliedern der SP Fraktion, der GLP und den Grünen eingereicht. Es fordert den Gemeinderat auf, Massnahmen zur Verbesserung der sozialen und politischen Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

In Thun stossen gehörlose und hörbehinderte Menschen in verschiedenen Lebensbereichen auf Barrieren, die ihre soziale und politische Teilhabe erheblich einschränken. Dieses Postulat zielt darauf ab, diese Barrieren abzubauen und die Bedürfnisse dieser Gruppe stärker zu berücksichtigen. Es geht dabei um die Anerkennung der Gebärdensprache, den Zugang zu Informationen und Kommunikation, die Schaffung barrierefreier Umgebungen und die Förderung der politischen Teilhabe.

In der Stadtratssitzung wurde das Postulat intensiv diskutiert. Der Gemeinderat erkannte teilweise Handlungsbedarf, um die UNO-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Allerdings gab es Bedenken bezüglich der finanziellen Aspekte, insbesondere in Bezug auf Dolmetschdienste in Gebärdensprache und Informationsvideos zu städtischen Themen.

Am Ende setzte sich jedoch die Mehrheit im Stadtrat für das Postulat ein. Mit einer deutlichen Zustimmung und einer Abstimmung von 21:14 gegen das Abschreiben des Postulats wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und Teilhabe erreicht.

Die SP Thun freut sich über diesen positiven Ausgang und ist zuversichtlich, dass die Stadt Thun weiterhin daran arbeiten wird, Hindernisse für die Teilhabe aller Menschen abzubauen und die Chancengleichheit zu fördern. Inklusion ist ein zentrales Anliegen, und die SP Thun wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass den Worten Taten folgen.

SP Thun empfiehlt einstimmig JA zur 13. AHV-Rente und ein klares NEIN zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen

Beschluss der Mitgliederversammlung

In einer einstimmigen Entscheidung auf der Mitgliederversammlung der SP Thun spricht sich die Partei klar für die Annahme der 13. AHV-Rente aus. Die Delegierten begründen diese Empfehlung mit der zunehmenden finanziellen Belastung der Rentner:innen, verursacht durch steigende Mieten, Krankenkassenprämien und Lebensmittelpreise. Die 13. AHV-Rente wird als wirksame Massnahme zur Kompensation des Kaufkraftverlusts angesehen.

Die finanzielle Machbarkeit der 13. AHV-Rente wurde ebenfalls betont, da die AHV weiterhin schwarze Zahlen schreibt und die benötigten Mittel verfügbar sind. Die Partei argumentiert, dass die 13. AHV-Rente insbesondere für Menschen mit niedrigen Renten von grosser Bedeutung ist und Frauen besonders profitieren, da in der AHV die unbezahlte Betreuungsarbeit anerkannt wird.

Die SP Thun lehnt die Renteninitiative der Jungfreisinnigen vehement ab, da sie das Rentenalter erhöhen und damit diejenigen mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders hart treffen würde. Die Partei betont, dass ein höheres Rentenalter eine faktische Rentenkürzung bedeuten würde, während die dringend benötigte Kompensation für den Kaufkraftverlust vernachlässigt wird.

Die SP Thun ruft ihre Mitglieder und alle Bürger:innen dazu auf, die 13. AHV-Rente zu unterstützen und ein klares Nein zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen zu stimmen. Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, in Würde alt zu werden und ihren Lebensabend geniessen zu können.

Gemeinsam setzen wir uns für ein besseres Leben im Alter ein!

Erfolgreiche Verhandlungen: Gemeinderat und Initiativkomitee erzielen Kompromiss für bezahlbaren Wohnraum

Aus der Fraktion

 Ein bedeutender Schritt für bezahlbaren Wohnraum in Thun: Der Gemeinderat und das Initiativkomitee haben sich nach intensiven Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Der Gemeinderat hat zugesagt, den Anteil an gemeinnützigem Wohnungsbau in der Überbauung "Bostudenzelg Bläuerstrasse" auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Im Gegenzug hat das Initiativkomitee die "Bostudenzelg-Initiative" zurückgezogen.

Die Doppel-Initiative "für mehr bezahlbaren Wohnraum" wurde im Juni 2023 eingereicht, um auf die Wohnungsknappheit und steigende Mieten in Thun zu reagieren. Ursprünglich forderte die "Initiative für bezahlbare Wohnungen" 15 Prozent gemeinnützigen Wohnungsbau bis 2035 in der Gemeinde Thun. Die "Bostudenzelg-Initiative" strebte einen Mindestanteil von 50 Prozent in der Überbauung "Bläuerstrasse-Bostudenzelg" an.

Der erzielte Kompromiss bedeutet, dass der Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Überbauung "Bostudenzelg Bläuerstrasse" nun auf mindestens 80 Prozent erhöht wird. Dieser Schritt wird dazu beitragen, die Wohnungsnot in Thun zu lindern.

Das Initiativkomitee hat den Rückzug der "Bostudenzelg-Initiative" als Zeichen des guten Willens und im Interesse eines effizienten Planungsverfahrens vorgenommen. Stadtpräsident Raphael Lanz betonte: "Das beste Mittel gegen die Wohnungsnot ist der Bau von Wohnungen."

Die Überbauungsordnung "Bostudenzelg Bläuerstrasse" wird voraussichtlich im Herbst 2024 im Stadtrat behandelt. Die SP Thun unterstützt diesen wichtigen Schritt für bezahlbaren Wohnraum und wird die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

Für weitere Informationen:

    Raphael Lanz, Stadtpräsident, Tel. 079 950 80 08
    Adrian Christen, Mitglied des Initiativkomitees, Tel. 079 448 37 52

Die SP Thun setzt sich weiterhin für bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt ein und freut sich über diesen Fortschritt.

SP Thun setzt sich durch: Stadtrat unterstützt Postulat zur Förderung des Frauensports

Aus der Fraktion

In einer entscheidenden Sitzung hat der Stadtrat von Thun das Postulat P 11/2023 zur Förderung des Frauensports angenommen. Trotz bestehender Herausforderungen im Kampf für Gleichberechtigung im Sport, initiiert von SP-Stadträtin Alice Kropf und unterstützt von mehreren Fraktionen sowie dem parteilosen Sandro Badertscher, markiert diese Entscheidung einen wichtigen Schritt vorwärts.

Das Postulat fordert den Gemeinderat auf, die finanzielle Unterstützung für den Frauensport zu erhöhen und die Sportförderungsverordnung entsprechend anzupassen. Es beleuchtet die ungleichen Bedingungen im Frauenfussball und anderen Sportarten, in denen Frauen benachteiligt sind, und ruft zu konkreten Massnahmen auf.

Stadträtin Kropf machte deutlich: "Die Gleichstellung im Sport, insbesondere im Fussball, ist noch lange nicht erreicht. Wir brauchen finanzielle Mittel, um diesen Kampf zu führen. Die Annahme des Postulates ist ein Schritt in die richtige Richtung."

Die Entscheidung des Stadtrats, das Postulat zu unterstützen, zeigt, dass Gleichstellung im Sport in Thun ernst genommen wird und dass konkrete Massnahmen unternommen werden müssen, um Fortschritte zu erzielen.

Tempo 30 auf der Schulstrasse: Ein Meilenstein für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Thun

Aus der Fraktion

Die SP Thun feiert einen bedeutenden Erfolg in ihrem Bestreben, die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Thun zu verbessern. Nach einer engagierten Bürgerinitiative und der Annahme eines wegweisenden Postulats der SP Thun, wird nun Tempo 30 auf der Schulstrasse eingeführt.

Im Juni 2022 setzten sich engagierte Anwohnerinnen und Anwohner mit einer Petition, die beeindruckende 1'200 Unterschriften sammelte, für die Einführung von Tempo 30 auf der Schulstrasse ein. Dieser deutliche Ruf nach einer sichereren und lebenswerteren Umgebung fand Gehör: Im September 2022 nahm der Stadtrat das Postulat der SP Thun zu Tempo 30 in Siedlungsgebieten an.

Die Verwaltung hat mit vorbildlichem Engagement reagiert und das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen. Innerhalb von nur eineinhalb Jahren nach der Petition legte sie nicht nur ein überzeugendes Gutachten vor, sondern erreichte auch die Projektgenehmigung, die der Stadtrat mit einer deutlichen Mehrheit von 25 zu 12 Stimmen annahm. Dieser schnelle Fortschritt ist ein klares Zeichen dafür, dass die Anliegen der Thuner Bevölkerung ernst genommen und effizient umgesetzt werden.

Die SP-Fraktion ist überaus erfreut über die rasche Umsetzung des Projekts, die bereits ab Frühling 2024 realisiert werden soll. Die Einführung von Tempo 30 auf der Schulstrasse ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit, insbesondere für Schulkinder, zu erhöhen und die Lärmbelastung für Anwohnende zu reduzieren. Dieses Projekt dient nicht nur der unmittelbaren Nachbarschaft, sondern setzt auch ein starkes Signal für die gesamte Stadt Thun.

Die SP Thun sieht in dieser Entwicklung einen wichtigen Meilenstein in ihrer kontinuierlichen Arbeit für eine lebenswerte Stadt. Wir bleiben weiterhin engagiert und setzen uns dafür ein, dass Thun eine Stadt bleibt, in der Sicherheit und Lebensqualität Hand in Hand gehen.

Medienmitteilung Gemeindewahlen

Aus dem Präsidium

Freude über die Wiederwahl von Katharina Ali-Oesch
Bedauerlicher Sitzverlust im Stadtrat

 
Die SP Thun ist sehr erfreut über die glanzvolle Wiederwahl von Katharina Ali-Oesch in den Gemeinderat. Schmerzhaft und bedauerlich ist jedoch der Sitzverlust im Stadtrat. Die SP verliert einen Sitz und hält noch sieben Sitze im Thuner Stadtparlament.
 
Das Wahlresultat von Katharina Ali-Oesch zeigt, dass die Thuner Wählenden ihre Arbeit schätzen und würdigen. Katharina Ali-Oesch sagt zu ihrer Wiederwahl: „Ich freue mich meine Arbeit als Gemeinderätin weiterführen zu können.“ Die SP Thun trat mit einer Fünferliste an, um die zwei SP-Sitze zu halten. Dies gelang leider nicht. Der Sitzverlust im Stadtrat ist bedauerlich. Christine Klopfenstein wurde als bisherige Stadträtin nicht im Amt bestätigt. Die SP verliert einen Sitz und ist neu noch mit sieben Stadträt:innen im Parlament vertreten.
 
Die SP Thun schickte für die Gemeinderatswahlen nebst ihrer Spitzenkandidatin Katharina Ali-Oesch mit Alice Kropf, Sandra Rupp, Adrian Christen und Claudius Domeyer vier weitere engagierte und politisch erfahrene Personen ins Rennen. Dies mit der Überzeugung, dass alle die nötige Kompetenz und Eignung für das Gemeinderatsamt mitbringen. Eine Mehrheit der Wählenden entschied sich nun für eine rechtsbürgerliche Mehrheit im Gemeinderat, die bis vor der Ersatzwahl im letzten Jahr die Stadt Thun regierte.
 
Die SP Thun gratuliert allen gewählten Gemeinderatsmitgliedern, wünscht ihnen Weitsicht und gutes Gelingen im neuen Amt und hofft auf eine konstruktive Zusammenarbeit. 
 
Die SP Thun wird das Resultat nun analysieren und dann nach vorne blicken. Die wiedergewählte Gemeinderätin Katharina Ali-Oesch wird mit grosser Motivation ihre Arbeit weiterführen und sich zusammen mit den SP-Stadträt:innen für bezahlbaren Wohnraum, Gleichstellung, zeitgemässe Bildungs- und Betreuungsmodelle, mehr Klimaschutz und kulturelle Vielfalt einsetzen.

Mitwirkung Überbauungsordnung Bostudenzelg Bläuerstrasse

Aus dem Vorstand

Grundsätzliches
Mit der vorliegenden Planung sollen ca.4.5 ha Kulturland zwecks Erweiterung und Verdichtung des städtischen Siedlungsgebietes überbaut werden. Es ist eines der wenigen Areale in Thun, welches in diesem Sinne entwickelt werden kann. Dies stellt eine grosse Chance dar, erfordert daher aber auch verantwortungsvolles Handeln. Unseres Erachtens zeigt die Mitwirkungsvorlage, dass sich die Planungsbehörde dieser Bedeutung und Verantwortung in weiten Teilen bewusst ist. Noch unbefriedigend festgelegt sind nach unseren Vorstellungen die nachstehenden Themenbereiche, welche in Berücksichtigung der aktuellen ökologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Problemstellungen zu zaghaft angegangen werden. Zu diesen Themenbereichen fordern wir daher die folgenden Anpassungen (unsere Anliegen in rot):

Art.5 Art der Nutzung
3 Wohnanteil: Mindestens 80 % der Geschossfläche oberirdisch (GFo). Innerhalb der Baubereiche A1 bis A6 sind 100% mindestens 75% der GFo des Wohnanteils dem gemeinnützigen Wohnungsbau vorbehalten.


Weiter ist dem Artikel 5 beizufügen, dass in den Baubereichen B1 bis B5 sichergestellt wird, dass mindestens ein Drittel der GFo des Wohnanteils als preisgünstiger Wohnraum im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungsverordnung vom 26. November erstellt und dauerhaft in Kostenmiete vermietet wird oder der Boden durch Verkauf oder im selbständigen und dauerhaften Baurecht an eine gemeinnützige Organisation im Sinne von Artikel 37 der Wohnraumförderungsverordnung abgegeben wird, die die Wohnungen dauerhaft in Kostenmiete vermietet.


Begründung:
Der Fokus der Stadt Thun liegt gemäss Erläuterungsbericht auf der «Stärkung von Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützigen Wohnbauträgern sowie innovativer Prozesse zur Wohnraumentwicklung». Weiter steht geschrieben: «die Thuner Wohnbaugenossenschaften leisten mit der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum und einem attraktiven Wohnumfeld einen zentralen Beitrag an eine lebendige Wohnstadt.» Die Stadt Thun hat in den nächsten Jahren nirgendwo sonst die Möglichkeit, so viel stadteigene Fläche für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Das Areal eignet sich aber auch für die Erstellung von preisgünstigem Wohnraum durch Private. Wir sind der Meinung, dass auch eine Frutiger AG für seine Arbeitnehmer*innen oder die BPK für ihre Versicherten ein Interesse haben, günstigen Wohnraum anzubieten.


Art.9 Qualitätssicherung und Richtprojekt
1Die Entwicklung von Bauvorhaben in den Baubereichen A1 bis A6 sowie C1 erfolgen im Rahmen von qualitätssichernden Verfahren nach in Anlehnung an die SIA 142 oder vorzugsweise 143. Die Beurteilung dieser Vorhaben im Baubewilligungsverfahren erfolgt durch das Preisgericht bzw. einen Ausschuss desselben oder durch das dafür zuständige Gremium der Stadt Thun.
2Die Entwicklung von Bauvorhaben in den Baubereichen B1 bis B5 erfolgen analog der Baubereiche A1 bis A6. Die Beurteilung der Qualität von Vorhaben in den Baubereichen B1 bis B5 erfolgt durch einen Ausschuss des Beurteilungsgremiums des durchgeführten qualitätssichernden Verfahrens (Ideenwettbewerb) sowie der Vertreter der Grundeigentümerschaft und der Stadt Thun. Weitere Einzelheiten werden vertraglich vereinbart.


Begründung: Es kann nicht sein, dass Bausteine derartiger Grösse nicht durch SIA Wettbewerbe entwickelt werden. Dass durch offene Wettbewerbe mit einem hohen Anteil an Jungbüros eine hohe Qualität entsteht ist unlängst bekannt.
Die SP Thun erachtet es auch als unabdinglich, dass in einem 1. Schritt im Rahmen von Konzeptausschreibungen die Bauträger für die einzelnen Parzellen festgelegt werden, um in einem 2. Schritt im Rahmen von qualitätssichernden Verfahren (SIA 142 oder vorzugsweise 143) die Parzellen zu entwickeln.

Art.26 Abstellplätze Motorfahrzeuge
2 Die zulässige Parkplatzzahl im Wirkungsbereich wird bestimmt aus der Bemessung der Parkplätze für Wohnnutzungen sowie für übrige Nutzungen:
a) Für Wohnnutzungen gilt:
- max. 0.5 Abstellplatz pro Wohnung in den Baubereichen A1 – A6
- max. 0.85 oder 1.0 Abstellplatz pro Wohnung in den Baubereichen B1 – B5
sowie C1: Für Mietwohnungen 0.85, für Eigentumswohnungen 1.0.
b) Die zulässige PP-Zahl für die übrigen Nutzungen bemisst sich gemäss Bauverordnung.
Art. 54a BauV bleibt vorbehalten.
c) Zusätzlich können separat gekennzeichnete Besucherparkplätze für das gesamte Areal im Umfang von 10% 5% der gemäss a) und b) erstellten Abstellplätze erstellt werden. Die Besucherabstellplätze der gesamten Überbauung können mit der ersten Bauetappe erstellt werden. Die Freigabe zur Nutzung erfolgt etappiert gem. Art. 30.
d) Die erstellten Parkplätze müssen nachfrageorientiert mit Elektroauto-Ladestationen ausgerüstet werden.


Anmerkung: Die Anzahl Parkplätze zeigen ein fehlendes Verständnis vom Sharingpotential. Durch eine adäquates Sharing-Konzept als integraler Teil des Betriebskonzept Mobilität können die Anzahl Fahrten reduziert und ESH-Plätze eingespart werden.


Art.27 Abstellplätze Fahrräder
1 Die Bemessung der Fahrradabstellplätze richtet sich nach VSS Normen (1 Veloabstellplatz pro Zimmer) den folgenden Werten:
- min. 30 % über den Mindestwerten gemäss kantonalen Vorschriften in den Baubereichen B1 bis B5 sowie C1.
- gemäss Mindestwerten nach VSS-Normen2 in den Baubereichen A1 bis A6.


Begründung: Auch bei einer Pensionskassen und bei Eigentum sollen Anreize für eine nachhaltige Mobilität gemacht werden.

Art.28 Carsharing
Die im Artikel geforderten zwei Carsharing-Abstellplätze sind ein Hohn. Die im Betriebskonzept Mobilität beschriebenen Zielformulierung «möglichst nachhaltige Mobilität» kann nicht erreicht werden. Allgemein lassen das Richtprojekt und die Überbauungsvorschriften betreffend Mobilität vieles vermissen. Wir würden uns ein progressiveres Mobilitätskonzept wünschen.

Art.29 Zwischennutzungen
2 Der Rückbau ist in der Bewilligung mit einem Beseitigungsrevers sicherzustellen.
Zwischennutzungen in Form von Fahrnisbauten sind in Zwischenzuständen aufgrund
der Etappierung während einer Dauer von maximal 3 Monaten Jahren zulässig. Familiengärten sind nicht zulässig.


Begründung: Zwischennutzungen brauchen Zeit um sich zu etablieren. Auch werden diese nicht selten in Frohnarbeit und ehrenamtlich betrieben und mit einem knappen finanziellen Budget aufgestellt.
Ein längerer Zeithorizont fördert die Bereitschaft sich für Zwischennutzungen einzusetzen.


Art.31 Energie
1Sofern die Nutzung technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist und eine Konzession erteilt wird, ist Grundwasser als Hauptenergieträger für Heizung und Warmwasseraufbereitung einzusetzen.
Sollte ein anderer Energieträger eingesetzt werden, muss dieser zu 100% erneuerbar sein.
2Neubauten müssen beim gewichteten Energiebedarf den Grenzwert gemäss KEnV vom 26. Oktober 2011 in der seit 01.09.2016 geltenden Fassung um mindestens 15 Prozent unterschreiten.
3Auf eine Unterschreitung gemäss Abs. 2 kann verzichtet werden, wenn die Einhaltung der Zielwerte der 2000-Watt-Gesellschaft, des Standards nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS 2.0 2.1 Gold oder eines gleichwertigen Standards im Baugesuch nachgewiesen wird. Dabei gilt:
a) Bezüglich 2000-Watt muss bis zur Baueingabe das Zertifikat «2000-Watt-
Areal» vorliegen und eine Verpflichtung zur Rezertifizierung in der Realisierungsphase
und im Betrieb vertraglich gesichert sein.
b) Bezüglich SNBS muss bis zur Baueingabe mindestens die Bescheinigung der
ersten Konformitätsprüfung einer unabhängigen und akkreditierten Prüfgesellschaft
vorliegen und eine Verpflichtung zur Zertifizierung nach der Realisierung
vertraglich gesichert sein.

Begründung: Grundsätzlich bestehen heute die Voraussetzungen bei Neubauarealen, diese als Netto-Null oder als «Plus-Energie-Areale» zu bauen. Mit den aktuellen Herausforderungen (Energiekrise, Klimakrise) ist es für die SP-Thun nicht verständlich, dies nicht auch zu fordern.

SP Thun fällt Abstimmungsparolen und unterstützt die Stadtpräsidiumskandidatur von Andrea de Meuron

Beschluss der Mitgliederversammlung

An ihrer Mitgliederversammlung sprechen sich die SP-Mitglieder einstimmig gegen die AHV-Vorlagen und die Verrechnungssteuerreform aus und befürworten die Massentierhaltungsinitiative sowie die kantonale Vorlage zum Stimmrechtalter 16. Nach eingehender Diskussion entschied sich die SP grossmehrheitlich für die Unterstützung der Kandidatur von Andrea de Meuron für die Stadtpräsidiumswahl 2022.

Frauen erhalten durchschnittlich 40 Prozent weniger Rente, obwohl sie gleich viel arbeiten wie Männer. Doch sind die Berufe, welche mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden, schlecht bezahlt. Frauen übernehmen zudem den Hauptteil der unbezahlten Arbeit und üben auch deshalb oft Teilzeitpensen der bezahlten Arbeit aus. «Bevor diese Ungerechtigkeiten nicht behoben sind, kommt eine AHV-Reform auf dem Buckel der Frauen nicht infrage», erläuterte Co-Präsidentin Alice Kropf. Zudem trifft die Erhöhung der Mehrwertsteuer Wenigverdienende besonders hart.

Auf ebenso einstimmige Ablehnung stiess die Verrechnungssteuerreform. Co-Präsident Claudius Domeyer zeigte auf, dass die bürgerliche Salamitaktik das Ziel verfolgt, das Kapital steuerlich weiter zu entlasten und nur noch Arbeit und Konsum zu besteuern.

Auf Zustimmung stiessen die Massentierhaltungsinitiative sowie die kantonale Vorlage zu Stimmrechtalter 16. 

Die SP Thun begrüsst, dass der Stimmbevölkerung dank der Stadtpräsidiumskandidatur von Andrea de Meuron eine Auswahl unterbreitet wird. Ein grünes Stadtpräsidium steht zudem im Einklang mit dem Wahlziel des Erhalts der rotgrünen Mehrheit im Gemeinderat. Die grossmehrheitliche Unterstützung für de Meuron für die Wahlen 2022 spiegelt zudem die gute Zusammenarbeit der SP und der Grünen wider. 

Thun, 8. September 2022

Dank Einbahnregime mehr Sicherheit und Raum für Bus, Velo und Fussverkehr

Aus dem Vorstand

Die SP Thun setzt sich für eine lebenswerte Stadt und gegen eine (versuchsweise) Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Thuner Innenstadt ein.

Die SP engagiert sich für eine attraktive Innenstadt als Begegnungsort für die ganze Bevölkerung. Die Attraktivierung der Innenstadt sowie der peripheren Stadtquartiere setzt eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik voraus. «Das Potential einer guten Vernetzung innerhalb der Stadt, mit der Region und dem Umland via Schiff oder Bahn, zu Fuss, auf dem Velo oder im Bus (ist) ein historischer Grund für die Einmaligkeit der Stadt»[1] 

Eine Aufhebung des Einbahnverkehrs für Autofahrende würde auf Kosten der Fussgängerinnen und Velofahrer zu mehr Autoverkehr in der Innenstadt führen und das Herz der Innenstadt als Begegnungsort für alle beeinträchtigen. Auch für die Entwicklung des Wirtschaftsraums Thun braucht es ein ganzheitliches Verkehrssystem, welches die Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden optimiert. Dazu gehört nebst dem Bypass Nord auch die Einbahnregelung. Die SP Thun wird aus diesen Gründen einer Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Thuner Innenstadt im Rahmen eines Verkehrsversuches nicht zustimmen.

Im Übrigen sind die vom Gemeinderat definierten und in der Medienmitteilung vom 7. Juli kommunizierten quantitativen Erfolgskriterien zu einseitig auf die Anliegen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) fokussiert und somit nicht zielführend. Die Bedürfnisse des Langsamverkehrs werden nicht angemessen berücksichtigt.

Statt über einen unnötigen Verkehrsversuch zu diskutieren, der von einigen Exponenten des rechten Thunerseeufers für den MIV gefordert wird, verlangt die SP Thun im Hinblick auf eine verkehrsberuhigte Innenstadt:

  1. eine rasche und zukunftsorientierte Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts,
  2. in Zusammenarbeit mit dem Kanton die Einführung eines intelligenten Verkehrslenksystems sowie
  3. gezielte Anreize für eine verstärkte Nutzung des ÖV und der Förderung des Langsamverkehrs.

Bei einer versuchsweisen Aufhebung des Einbahnverkehrs wird die SP Thun Beschwerde einreichen.

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[1] REISEFÜHRER THUNER INNENSTADT, HANDBUCH FÜR EINE LEBENDIGEUND ATTRAKTIVE INNENSTADT (https://dialog.thun.ch/de/attraktivierung/participant/survey-document-groups/587, Seite 34)

Parolenfassung zu den Abstimmungen vom 15. Mai

Beschluss der Mitgliederversammlung

Die SP Thun fasste an ihrer Mitgliederversammlung die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen sowie zur kantonalen Vorlage.
 
Gewalt, Elend und Tod sind an den Aussengrenzen Europas Alltag geworden. Flüchtende und migrierende Menschen werden entrechtet, geprügelt und abgeschoben. Als europäische Grenz- und Küstenwache ist Frontex mitverantwortlich. Frontex ist intransparent. Frontex schaut weg. Frontex beteiligt sich an Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem wird Frontex europaweit massiv ausgebaut. Die Schweiz ist als Mitglied des Schengenraums verpflichtet, sich an der europäischen Grenz- und Küstenwache zu beteiligen. Die rechte Mehrheit hat im Parlament verhindert, dass ein Ausbau dieser Beteiligung beinhaltet, gleichzeitig auch mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen. Die SP Thun hat die Nein-Parole beschlossen, damit eine solidarischere, menschlichere Neuauflage des Gesetzes ermöglicht wird.
 
Zum Filmgesetz und zum Transplantationsgesetz wurde diskussionslos die Ja-Parole gefasst, ebenso zur kantonalen Vorlage zur Stärkung der Volksrechte (Volksvorschlag vor Eventualantrag).