Parolen für die Abstimmungen vom 25. November 2018

Avatar of SP Thun SP Thun - 02. November 2018 -

3 x NEIN GEGEN VERANTWORTUNGSLOSIGKEIT, UNVERHÄLTNISMÄSSIGKEIT UND ANGRIFFE AUF DIE MENSCHENRECHTE UND 2 X JA FÜR DIE ZUKUNFT VON JUNGEN ASYLSUCHENDEN UND FÜR DIE WÜRDE DES TIERES

Die Mitgliederversammlung der SP Thun hat diese Woche die kantonalen und eidgenössischen Vorlagen intensiv diskutiert. Die Beschlüsse waren eindeutig: NEIN zur verantwortungslosen Steuergesetzrevision, NEIN zur unverhältnismässigen Überwachung ohne richterlichen Beschluss, NEIN zur Anti-Menschrechtsinitiative, JA zum Kredit für die Unterbringung und  Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und zur Hornkuhinitiative. NEIN zur Steuergesetzrevision 2019. Das neue Steuergesetz ist verantwortungslos: Indem Unternehmen mit den höchsten Gewinnen massiv weniger Gewinnsteuern zahlen sollen, entstehen dem Kanton und den Gemeinden ein Finanzloch von über 160 Millionen Franken – in Thun geschätzt über zwei Millionen Franken. Die Folgen wären Steuererhöhungen für natürliche Personen und Leistungsabbau vorab im Bildungs-und Gesundheitsbereich. JA zum Kredit für die Unterbringung und  Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden  2018 – 2020 (UMA). Damit übernimmt der  Kanton Verantwortung und investiert in die Integration und Bildung der Kinder und Jugendlichen. Dies senkt die Wahrscheinlichkeit künftiger Sozialhilfeabhängigkeit und hoher sozialer Kosten deutlich. JA zur Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative». Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung erreicht sie, dass die Europäische Menschenrechtskonvention wirkungslos wird. Unsere Rechte würden darum mit der Annahme der Initiative massiv beschnitten. Ein intakter Menschenrechtsschutz und ein starker Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten sind Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Der Frontalangriff auf die Menschenrechte gefährdet damit unser Erfolgsmodell Schweiz. NEIN zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten. Versicherungsdetektive dürften ohne richterlichen Beschluss Wohn- und Schlafzimmer überwachen und würden über mehr Rechte verfügen als die Polizei für die Überwachung von Terroristen. Der Schutz auf Privatsphäre wird mit diesem neuen Artikel ausgehöhlt. Auch das grundlegende Prinzip der Verhältnismässigkeit wird bedroht. Zu alledem wird mit diesem Gesetz eine Misstrauenskultur gefördert, in der alle unter Generalverdacht gestellt werden. Während Steuerbetrügerinnen und -betrüger in der Strafverfolgung mit Samthandschuhen angefasst werden, findet eine Kriminalisierung aller Versicherten statt. Weitere Auskünfte:
Jörg Weidmann, Co-Präsident SP Thun, 079 473 97 89
Katharina Ali-Oesch, Co-Präsidentin und Stadträtin SP Thun, 079 355 47 86

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