Mehr Gerechtigkeit für alle statt für wenige

Avatar of SP Thun SP Thun - 01. Juni 2015 - Aus dem Präsidium, Aus dem Vorstand

Die Mitgliederversammlung der SP Thun hat sich mit den eidgenössischen Abstimmungen vom 14. Juni befasst. Sie empfiehlt die Zustimmung zur Erbschaftssteuer- und zur Stipendieninitiative sowie zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Zum Verfassungsartikel für die Fortpflanzungsmedizin beschloss die SP Thun Stimmfreigabe.
Steuergerechtigkeit ist eines der zentralen SP-Anliegen. So stört sich die SP seit langem da-ran, dass nur einige wenige Kantone Steuern auf Erbschaften erheben. Dank dem Freibetrag von zwei Millionen Franken – bei Ehepaaren vier Millionen – werden nur 2 % der Erbschaften besteuert; für 98 % der Bevölkerung bleiben Erbschaften weiterhin steuerfrei. Die vorgesehe-ne Steuerbefreiung für KMU bis zu einer Erbschaft von 50 Millionen Franken führt zudem bei KMU zu keinerlei Schwierigkeiten bei der Firmenübergabe an die nächste Generation. Dass die Einnahmen der Erbschaftssteuer auf die Kantone und die AHV verteilt werden sollen, ist ein weiterer Pluspunkt der Initiative.
Prosperierende Wirtschaft dank mehr Chancengerechtigkeit
Stipendien sind ein wichtiges Instrument, um bei der Bildung mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen. Für ein Land, dessen einziger „Rohstoff“ die Bildung ist, sollten Stipendien eine Selbstverständlichkeit sein. Denn Stipendien führen dazu, dass sich auch talentierte und moti-vierte Menschen eine Hochschulbildung leisten können, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Damit tragen Stipendien sowohl zu einer prosperierenden Wirtschaft auf höchstem Ni-veau als auch zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Die Initiative garantiert, dass alle Stu-dierende gleich behandelt werden – unabhängig davon, in welchem Kanton ihre Familien wohnen. Ausschlaggebend soll sein, ob die Familie ihr Kind in der Ausbildung finanziell unter-stützen kann und wie viel Geld für den Lebensunterhalt im geplanten Studium notwendig ist.
Tiefere Gebühren und weniger Bürokratie
Durch die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) wird die Finan-zierung von Radio und Fernsehen neu geregelt: Eine Abgabe der Haushalte und Unterneh-men löst die geräteabhängige Gebühr ab, womit alle Privathaushalte weniger Gebühren be-zahlen. Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen und Heimbewohner werden von der Abgabe befreit. 75 Prozent der Unternehmen bezahlen keine Gebühren mehr, mindestens weitere 9 Prozent zahlen weniger. Die Gebührensenkung wird möglich, weil es keine Schwarzseher und Schwarzhörerinnen mehr gibt. Der administrative Aufwand wird massiv reduziert. Unabhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte gilt eine Mediengebühr. Dank dieser Vereinfa-chung entfallen aufwändige und lästige Kontrollen in Haushalten und Unternehmen.
Fortpflanzungsmedizin: Ethik versus Pragmatismus
Während die JA-Parolen zur Erbschaftssteuer- und zur Stipendieninitiative sowie zur RTVG-Revision grossmehrheitlich erfolgten, ergab sich beim Verfassungsartikel zur Fortpflanzungs-medizin kein klares Bild. Deshalb beschloss die SP Thun Stimmfreigabe. Für die GegnerInnen der Vorlage ist die Gefahr zu gross, mit der Zustimmung zu diesem Verfassungsartikel Tür und Tor zu öffnen für die Bewertung von menschlichem Leben, beispielsweise durch Versiche-rungen. Für die BefürworterInnen der Vorlage handelt es sich hingegen um einen pragmati-schen Verfassungsartikel, der bestehende praktische Umsetzungsprobleme der Medizin löst.

Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.

0 Kommentare